WERBUNG

Zwei wesentliche Punkte, die die BAV voranbringen könnten

22.5.2018 – Dem grundsätzlichen Tenor – Verbesserung oder besser (so schlecht sind die gegebenen Regelungen im Allgemeinen nicht) Erweiterung der Möglichkeiten der bAV, speziell was die steuerliche Betrachtung anbelangt – stimme ich vollinhaltlich zu.

In der täglichen Praxis sehe ich jedoch zwei Punkte, die dem vorgelagert erscheinen, zumindest jedoch die Nutzung der bereits gegebenen Möglichkeiten massiv forcieren könnten.

A) Es ist nach wie vor zu unbekannt, dass es eine zweite Säule gibt. Und ich spreche hier hauptsächlich von Unternehmensinhabern. Und wenn sie etwas davon wissen, dann „Aha, die 25-Euro-Geschichte“ und „Da muss ich alle gleich behandeln“, und „Warum sollte ich, gibt ja nur Möglichkeiten für Mitarbeiter …“

Hier wäre einerseits eine verbreiterte Information an Unternehmer gefragt – nicht nur von der Hausbank … Ich habe aufgehört, zu zählen, wie oft mich Unternehmer gefragt haben, warum die Wirtschaftskammer und die Steuerberater da keine/nicht mehr Informationen geben.

Somit wären diese Genannten aufgefordert, aber auch die ersten Ansprechpartner des Unternehmers in Sachen Vorsorge/Veranlagung, wie Makler, Vermögensberater, Betriebsberater usw., die mit erfahrenen und kompetenten bAV-Beratern im besten Sine des Kunden zusammenarbeiten.

Nicht zuletzt auch die Versicherer als Produktgeber selbst – damit zu

B) Solange weiterhin in Sachen Altersvorsorge bzw. der Aufrechterhaltung des Lebensstandards in der Rentenphase mit „Ertrag“ bzw. „Performance“ geworben wird, anstatt mit lebenslangem Liquiditätszufluss, Aufrechterhaltung des Lebensstandards, etc., geht die „Werbung“ in die falsche Richtung. Eine betriebliche Vorsorge ist nicht „der bessere Fonds der Woche“, sondern die stabile (und das impliziert konservative) Basis des lebenslangen Alterseinkommens.

Und wenn der Begünstigte dann das Ganze noch ein wenig würzen möchte, kann er ja – privat – in chancenreichere Investment investieren, oder einfach gesprochen, spielen.

Jörg Ziegler

bav@bav-kanzlei.at

zum Artikel: „Wie die BAV gefördert werden könnte”.

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